Keine Kürzung der Werbungskosten für ein ursprünglich Vermietungszwecken dienendes Wohn- und Geschäftshaus bei bauordnungsrechtlicher
Nutzungsuntersagung für einzelne Gebäudeteile
Leitsatz
Wird ein Wohn- und Geschäftsgrundstück, welches fünf Wohnungen und eine Gewerbeeinheit umfasst, mit der Absicht einer vollständigen
Vermietung erworben und die Nutzung der drei –unwissentlich– ohne Baugenehmigung errichteten Wohnungen durch die Bauaufsichtsbehörde
untersagt, sind die in Zusammenhang mit dem ansonsten vermieteten Objekt geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse nicht
prozentual entsprechend der Flächenanteile der leer stehenden drei Wohnungen zu kürzen. Der objektive Zusammenhang der auf
die leer stehenden Wohnungen entfallenden Aufwendungen mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht fort, soweit
kein anderer Veranlassungszusammenhang zu ersehen ist.
Fundstelle(n): CAAAC-85102
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.04.2008 - 14 K 2286/05 B
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