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BBB 8/2008 S. 228

Einstellungszuschuss bei Neugründungen nur noch bis Ende 2008

Die Ausgaben der Agentur für Arbeit sollen drastisch gekürzt werden. Bereits Ende 2008 sollen z. B. mehr als die Hälfte der Förderprogramme gestrichen werden. Das betrifft auch den häufig genutzten Einstellungszuschuss bei Neugründungen. Mandanten, die Mitarbeiter einstellen möchten, sollten prüfen, ob sie den Zuschuss in Anspruch nehmen wollen. Denn dann sollten sie eine Einstellung ggf. früher als geplant vornehmen und den Antrag möglichst umgehend stellen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Agentur für Arbeit zahlt bis zu einem Jahr max. die Hälfte des Arbeitsentgelts zzgl. eines pauschalen Anteils von 20 % für den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu zwei Mitarbeiter. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht, und der Zuschu...

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