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Bundesrat stimmt Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) zu
Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am beschlossen, der Verordnung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG zuzustimmen.
Zudem hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes dem Bundesrat über die Erfahrungen mit den neuen Regelungen zur Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3 AStG und Funktionsverlagerungsverordnung – FVerlV) und die Auswirkungen auf die Unternehmen zu berichten. Zur Begründung führt er an, dass durch die Neuregelungen der Fremdvergleichsgrundsatz in Fällen von Funktionsverlagerungen näher geregelt werden soll. Insbesondere mit den Bestimmungen über den Ansatz eines Transferpakets gibt es weder im Inland noch im Ausland ausreichende praktische Erfahrungen. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eine gewisse Zeit nach ihrem Inkrafttreten daraufhin zu überprüfen, wie sie sich auf Unternehmen und Finanzverwaltung auswirken.