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Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
(1) Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. (2) § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG setzt nicht die Einrichtung eines gesonderten Aufwandskontos voraus (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff. EStG).
Praxishinweise: (1) Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist, dass
es zeitnah geführt wird,
es in geschlossener Form geführt wird,
die einzelnen Fahrten aufgezeichnet werden.
Es muss also die Überprüfbarkeit dieser Angaben gewährleistet sein und wenn diese im „Großen und Ganzen” erfüllt sind, ist die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs zu bejahen. Nur wenn mehrere ins Gewic...