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Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines Aktionärs
Die Gewährung eines Darlehens oder die Übernahme einer Bürgschaft für eine Aktiengesellschaft durch einen Aktionär, der an der Gesellschaft nicht unternehmerisch beteiligt ist, führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung (Bezug: § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG; § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Praxishinweise: Anders als bei einer GmbH ist das Kapitalersatzrecht bei einer Aktiengesellschaft nur dann anzuwenden, wenn der Gesellschafter (Aktionär) unternehmerisch an der Aktiengesellschaft beteiligt ist. Eine solche unternehmerische Beteiligung liegt vor, wenn eine Beteiligung von mehr als 25 % am Grundkapital (Sperrminorität) besteht bzw. wenn ein gesicherter Einfluss auf die Unternehmensleitung besteht; eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder eine Vorstandsfunktion genügen regelmäßig dafür nic...