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StuB 14/2008 S. 566

Teilwertabschreibung auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

(1) Die Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert wegen gesunkener Wiederbeschaffungskosten setzt gem. nrkr. NWB CAAAC-65902 (BFH-Az.: I R 80/07, EFG 2008 S. 466) voraus, dass sich der sog. innere Wert der Beteiligung gemindert hat. Zu den Faktoren, die den inneren Wert einer Beteiligung ausmachen, gehören die Ertragslage, die Ertragsaussichten, der Vermögenswert sowie die funktionale und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens (vgl. , BStBl 1991 II S. 342). (2) Die Teilwertabschreibung ist kein Instrument zur Antizipation von Veräußerungsverlusten, jedenfalls nicht in dem Sinne, dass ein erwarteter Veräußerungsverlust zwingend – d. h. ohne Rücksicht auf den inneren Wert der Beteiligung – eine Teilwertabsch...

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