ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Transportversicherung
Für die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Versicherungsfälle ist in der Handels- und Steuerbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der voraussichtlich noch entstehenden Kosten zu bilden. Für die noch nicht gemeldeten Schadensfälle ist der Rückstellungsbetrag auf der Basis einer pauschalen Schätzung vorzunehmen. Maßgebend hierbei sind die in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungssätze.
Siehe hierzu → Schadensfälle.