ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Eichkosten
Besteht für den Unternehmer eine gesetzliche Verpflichtung, seine Messgeräte in bestimmten Zeitabständen eichen zu lassen, kann für die zukünftigen Kosten keine Rückstellung gebildet werden (Schmidt/Weber-Grellet, EStG, § 5 Rz. 550 „Eichkosten”).