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Unerlaubte steuerliche Hilfeleistung durch Unternehmensberater
Die Beratung über den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung durch einen Unternehmensberater für mehrere Niederlassungsleiter einer Steuerberatungsgesellschaft stellt eine steuerliche Beratung dar. Den Schaden infolge einer Falschberatung (hier: mangelnde Abzugsfähigkeit der Zahlungen an die Unterstützungskasse für Versorgungszwecke als Betriebsausgaben) könnten die Steuerberater im Streitfall aber nicht ersetzt verlangen, da sie die Nichtigkeit des Vertrags (Verstoß gegen § 5 StBerG) kennen müssen und daher nicht schutzwürdig sind.