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Berechtigtenbestimmung bei ehelicher Trennung der Eltern
Für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme der Kinder i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ist in Fällen der ehelichen Trennung der Eltern nicht darauf abzustellen, inwieweit die eheliche Lebensgemeinschaft bereits aufgelöst wurde, sondern darauf, ob und inwieweit sich die Betreuungssituation der Kinder durch die Trennung der Ehegatten in entscheidungserheblicher Weise verändert hat. Ein Widerruf der Berechtigtenbestimmung hinsichtlich des Kindergelds ist, soweit er sich auf das noch nicht ausgezahlte Kindergeld für den laufenden Monat und künftige Monate bezieht, als wirksam zu erachten.