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Anforderungen an die Beschränkung grenzüberschreitender Verlustverrechnung
Anmerkungen zum „Lidl Belgium”
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der EuGH wieder zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die Beschränkung einer Verlustverrechnung auf das Inland europarechtlich zulässig ist . Dass Regelungen, die die Verrechnung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Tochtergesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft im Inland ausschließen, in den Anwendungsbereich der Grundfreiheiten fallen können, hatte der Gerichtshof schon mehrfach festgestellt . Maßstab waren jeweils die Art. 43 EG und Art. 56 EG (Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit).
Ein deutsches Unternehmen kann nach dem Verluste seiner in einem anderen Gemeinschaftsstaat belegenen Betriebsstätte nicht bei der Gewinnermittlung in Deutschland berücksichtigen, wenn u. a. entsprechende Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland freigestellt und im Betriebsstättenstaat versteuert werden.
Die Verluste sind nur dann abzugsfähig, wenn sie in diesem anderen Gemeinschaftsstaat endgültig, d. h. weder abzugsfähig noch verrechenbar sind.
Die Entscheidung i...