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Kabinett beschließt elektronischen Einkommensnachweis
Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Das ELENA-Verfahren regelt die Frage, wie die beim Arbeitgeber in elektronischer Form vorliegenden Entgeltdaten der Arbeitnehmer möglichst einfach und schnell zu der jeweils berechtigten Behörde gelangen, welche diese elektronisch verarbeitet.
Ausgestaltung des Verfahrens: Die Arbeitgeber übermitteln jeden Monat einen gesetzlich festgelegten Datensatz an eine speichernde Stelle. Bei dieser Stelle werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Dieser Datensatz enthält die Angaben für die jeweilige Leistungsberechnung. Nur wenn der Bürger seine Daten freigibt, können diese entschlüsselt und abgerufen werden. Nur zur Datenfreigabe wird eine Signaturkarte benötigt.
Datenschutz: Für das ELENA-Verfahren gelten die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz des SGB X und weitere im Gesetz festgelegte Schutzrechte. Die Daten in der Zentralen Speicherstelle werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten, durch den Teilnehmer legitimierten Abr...