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Umsatzsteuer | Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 Abs. 2 FGO, dass die Voraussetzungen von auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen i. S. des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG erfüllt sind und der Leistungsort damit im Inland liegt, wenn inländische Internetnutzer von einem im Drittlandsgebiet (§ 1 Abs. 2 a Satz 3 UStG; hier Schweiz) ansässigen Unternehmer nach Eingabe ihrer persönlichen Daten und Angaben bzw. Beantwortung der vorgesehenen Fragen unter – im Wesentlichen automatisiert erfolgter – Auswertung online eine statistische Prognose ihrer Lebenserwartung oder einen Sex-Check erhalten (, nv NWB BAAAC-83316).