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BFH 08.05.2008 VI R 50/05, NWB 30/2008 S. 236

Einkommensteuer | Arbeitsrechtliche Fiktion nicht maßgeblich; Zuordnung des Verhaltens des Steuerpflichtigen zur erwerbswirtschaftlichen Sphäre bei § 22 Nr. 3 EStG

Das NWB HAAAC-84526 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Macht ein Steuerpflichtiger nachträglich für geleistete Dienste wegen fehlgeschlagener Vergütungserwartung (Hofübergabe) vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg eine Vergütung geltend, begründet dies noch nicht die Feststellung, er sei auch im steuerlichen Sinne von Anfang an als Arbeitnehmer anzusehen. (2) Eine sonstige Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (Anschluss an , BStBl 1983 II S. 201, und v. - IX R 13/02, BStBl 2005 II S. 44). – Anmerkung: Mit einem ordentlichen Arbeitsvertrag wäre der Kläger sicherlich besser gefahren, weil er dann seine laufenden Werbungskosten, zumindest aber den ...

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