Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Mindestgegenstandswert
Leitsatz
1. Die Gebührenpflichtigkeit der Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 S. 1 AO ist verfassungsgemäß, da
es sich um eine „individuelle Dienstleistung” der Finanzverwaltung handelt, die dem Auskunftssuchenden einen individuellen
Vorteil gewährt. Ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eintriff in die Berufsausübung steuerberatender Berufe liegt nicht
vor.
2. Die gebührenpflichtige verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 3 AO unterscheidet sich von der gebührenfreien „verbindlichen
Zusage” einer Außenprüfung nach §§ 204 ff. AO dadurch, dass es um die Beurteilung eines vom Steuerpflichtigen nicht verwirklichten,
hypothetischen Sachverhalts geht.
3. Die Komplexität des Steuerrechts zwingt den Staat nicht, verbindliche Auskünfte gebührenfrei anzubieten.
4. Die Erhebung einer Mindestgebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1410 Nr. 22 EFG 2008 S. 1342 Nr. 17 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2008 S. 984 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2008 S. 2711 SJ 2008 S. 8 Nr. 23 StBW 2008 S. 1 Nr. 14 KAAAC-84337
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.05.2008 - 1 K 46/07
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