Berücksichtigung auch von nicht umsatzsteuerbaren Auslandsumsätzen bei der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht
Leitsatz
1. Bei der Ermittlung der für die Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 1 S. 1 Nr.1 AO maßgeblichen Umsatzgrenze sind bei einer
Auslegung nach dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck der Vorschrift alle steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren
Umsätze i.S. des UStG des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, und damit auch nicht steuerbare Auslandsumsätze.
2. Bei Überschreiten der Umsatzgrenze hat das Finanzamt kein Ermessen, sondern ist zwingend verpflichtet, dem Steuerpflichtigen
eine Mitteilung zur Buchführungspflicht zu schicken.
3. § 141 AO begründet eine selbstständige steuerrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht für Steuerpflichtige, die
nicht bereits nach § 140 AO buchführungspflichtig sind.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 33/2008 S. 3067 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2009 S. 74 RAAAC-84326
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.12.2007 - 8 K 8132/07
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