Zeitpunkt der einkommensteuerrechtlichen Veranlagung von im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens entstandenen Prozesszinsen
und Guthabenzinsen für ein Sperrkonto
Leitsatz
Die Zahlung aufgrund eines gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten zivilgerichtlichen Urteils ist
auch dann zugeflossen, wenn sie einem der Empfängerbank zur Erbringung der Sicherheitsleistung verpfändeten Sperrkonto des
Stpfl. gutgeschrieben wird.
Bereits im Leistungszeitpunkt bestehende Verfügungsbeschränkungen, die im Interesse des Leistungsempfängers begründet wurden,
schließen den Zufluss nicht aus.
Fundstelle(n): MAAAC-84319
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.03.2008 - 16 K 2223/06 E
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