Zu den Anforderungen an die Entkräftung des für die Privatnutzung eines Pkw sprechenden Anscheinsbeweises
Leitsatz
Die sog. 1 %-Methode ist eine grds. zwingende, grob typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung. Der Stpfl. kann
deren Anwendung nur durch substantiierten Nachweis der privat veranlassten Kfz-Kosten vermeiden.
Nach dem Beweis des ersten Anscheins werden betriebliche Fahrzeuge auch privat mitbenutzt, wenn eine solche Mitbenutzung
möglich ist.
Die bloße Behauptung, der betriebliche Pkw werde nicht für Privatfahrten genutzt, reicht nicht aus, um die Anwendung der
1 %-Methode auszuschließen.
Der für eine auch private Kfz-Nutzung sprechende Anscheinsbeweis kann entkräftet oder erschüttert werden. Die Frage, ob das
der Fall ist, ist dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen.
Zu den Einzelheiten der Beweiswürdigung.
Fundstelle(n): YAAAC-84315
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.04.2008 - 12 K 60/04, 12 K 61/04
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