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Editorial
Ist der Ehrliche der Dumme?
Diese Frage hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung aufgeworfen, in der zu klären war, ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist und die auf zehn Jahre verlängerte Festsetzungsfrist gilt, wenn der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung zwar erzielte Kapitaleinkünfte verschwiegen, der Fiskus aber im Ergebnis keinen Schaden erlitten hat. Wie Hilbertz zeigt, hat sich der BFH auf die Seite der Ehrlichen geschlagen. Er ist der Ansicht, dass die bei Steuerhinterziehung geltende zehnjährige Festsetzungsfrist nur für die Steuerbehörden gilt, nicht aber für Steuerhinterzieher, die womöglich sogar einen Erstattungsanspruch gelten machen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Ehrliche doch nicht der Dumme ist. Mehr auf Seite 4.
Ziel erreicht?
Ziel der Abgeltungsteuer ist es u. a., das Besteuerungsverfahren stark zu vereinfachen. Auf Seiten der Finanzverwaltung verspricht sich der Gesetzgeber eine massive administrative Entlastung. Wie es scheint, wird dieses Ziel zumindest auf kurze Sicht nicht erreicht werden. Ghirardini zeigt, dass zumindest die ersten Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer noch durch eine Vielzahl von Veranlagungsfäll...