Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 Abs. 2 FGO, dass die Voraussetzungen von auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen i. S. des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG erfüllt sind und der Leistungsort damit im Inland liegt, wenn inländische Internetnutzer von einem im Drittlandsgebiet (§ 1 Abs. 2 a Satz 3 UStG; hier Schweiz) ansässigen Unternehmer nach Eingabe ihrer persönlichen Daten und Angaben bzw. Beantwortung der vorgesehenen Fragen unter – im Wesentlichen automatisiert erfolgter – Auswertung online eine statistische Prognose ihrer Lebenserwartung oder einen Sex-Check erhalten.