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Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für Gewerbesteuer
Aus § 7 GewStG ergibt sich das Recht des Steuerpflichtigen, eine vom Einkommensteuerverfahren unabhängige Prüfung des Gewerbeertrags zu verlangen und mit denselben Einwendungen wie bei der Einkommensteuer gegen die Höhe des Gewerbeertrags vorzugehen. In den Einkommensteuerbescheiden sind insoweit keine Grundlagenbescheide zu sehen, die die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte daran hindern, die steuerliche Einordnung der Einkünfte im Gewerbesteuerverfahren anders zu treffen als im Einkommensteuerverfahren.