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BFH 15.05.2008 IV R 77/05, NWB direkt 29/2008 S. 9
Von Getränkehändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen
Darlehen, die einem Getränkegroßhändler von Brauereien zur Weitergabe an Gastwirte gewährt werden, sind Dauerschulden i. S. des § 8 Nr. 1 GewStG a. F., wenn mit den weitergereichten Darlehen eine Getränkebezugs-verpflichtung verbunden ist.