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FG Niedersachsen 16.05.2007 7 K 239/05, NWB direkt 29/2008 S. 6
Gewährung des Freibetrags wegen Vollendung des 55. Lebensjahrs
Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG ist einem Kläger auch dann zu gewähren, wenn er erst im Verlaufe des Veranlagungsjahrs und nicht bereits im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe das 55. Lebensjahr vollendet.