Steuerrecht aktuell 1/2008
1. Aufl. 2008
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Teil A: Schlaglicht
I. Der Große Senat des BFH schafft die Vererblichkeit des Verlustabzugs ab (§ 10d EStG)
, NWB DokID: NWB IAAAC-73423
(Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler)
Literatur: CF, DStZ 2008, 234; Birnbaum, DB 2008, 778; erl, StuB 2008, 237; Fischer, NWB F. 3.d, 15045; Kanzler, FR 2008, 465; Koops, sj 2008, Nr 7, 4; Paus, FR 2008, 452; Röder, ZEV 2008, 205.
Sachverhalt: Der Kläger, ein Landwirt, ermittelte den Gewinn seines Betriebs durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Als alleiniger Hoferbe nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1983 betrug sein Erbteil am hoffreien Vermögen 10 %; die restlichen Erbteile entfielen auf seine Mutter zu 50 % und die vier Geschwister zu je 10 %. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Kalenderjahre 1983 bis 1986 beantragte der Kläger, die beim Erblasser nicht ausgeglichenen Verluste i.H.v. 90 734 DM bei ihm nach § 10d EStG abzuziehen. Dem folgte das FA für die Jahre 1983 bis 1985 und ließ Verlustabzüge von insgesamt 32 050 DM zum Abzug zu. Bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr (1986) vertrat das FA allerdings die Auffassung, dass ein Verlustvortrag ausgeschlossen sei, weil der Kläger nur 10 % der vom Erblasser nicht verbrauchten Verluste habe abziehen dürfen. Der...