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PiR Nr. 7 vom Seite 244

Zuschüsse für Hausanschlusskosten an Versorgungsunternehmen

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann

I. Der wirtschaftliche Gehalt

Branchenüblich stellen Versorgungsunternehmen von ihren Endkunden (Strom-, Gas-, Wärme- oder Wasserkonsumenten) einen nicht rückzahlbaren sog. Baukosten zuschuss bei Herstellung des Versorgungsanschlusses, der das Haus mit dem Leitungsnetz verbindet, in Rechnung. Dem wirtschaftlichen Gehalt nach handelt es sich um eine Inanspruchnahme des Endabnehmers zur Finanzierung des Hausanschlusses und möglicherweise auch eines Teils des Versorgungsnetzes. Das Finanzierungselement drückt sich in der Zeitkomponente aus: Der Kunde bezahlt, bevor er die Energie oder das Wasser etc. überhaupt beziehen kann und will. Bei der bilanziellen Abbildung geht es deshalb immer um die Frage, ob dieser „Zuschuss” vom Versorgungsunternehmen sofort zu vereinnahmen oder aber auf die mutmaßliche Nutzungsdauer zu verteilen ist. Beim (bilanzierenden) Endabnehmer bedarf es der Klärung, ob dieser sog. Zuschuss ein aktivierbares Wirtschaftsgut darstellt, das möglicherweise der Abnutzung unterliegt, oder einen zeitlich abzugrenzenden Aufwand.

II. Bilanzierung nach EStG/HGB

1. Zuschussempfänger

Die Finanzverwaltung räumt den Versorgungsunternehmen (Zuschussem...

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€5,00
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