Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Kein zwingender Wegfall des Kindergeldanspruchs bei automatischer Löschung als Arbeitssuchender bei der Agentur für Arbeit - Mustereinspruch

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Befindet sich ein über 18 Jahre altes, bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitssuchend gemeldetes Kind in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 8 SGB IV, steht dieser Umstand für sich allein dem Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht entgegen. Des Weiteren führt die automatische Löschung als Arbeitssuchender bei der Agentur für Arbeit nicht zwingend zum Wegfall des Kindergeldanspruchs gemäß §§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Dies gilt um so mehr, wenn weder das Kind noch der Berechtigte vor der Streichung über die beabsichtigte Löschung auf der von der Agentur für Arbeit geführten Liste informiert worden sind und ihnen auch keine Gelegenheit eingeräumt worden ist, diese Löschung bei schuldlosem Verhalten rückwirkend zu beseitigen.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
XAAAC-83553