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Doppelte Belastung von Baukosten mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer doch mit EU-Recht vereinbar
Die Einbeziehung von Gebäude-Herstellungskosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage in den Fällen des sog. „einheitlichen Vertragswerks” ist rechtmäßig und auch mit EU-Recht vereinbar ist. Hiermit trat der Senat der Rechtsauffassung des FG Niedersachsen entgegen, das erst kürzlich mit Beschluss v. - 7 K 333/06 insoweit einen Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Mehrwertsteuer-Mehrfachbelastungsverbot (Art. 401 MwStSystRL) angenommen und deshalb den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht hatte (Az. beim EuGH: Rs. C-156/08). Das FG Münster vertrat die Auffassung, zwischen Grundstückskauf- und anschließendem Bebauungsvertrag habe ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang bestanden. Dieser Zusammenhang rechtfertige es, im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH auch die Gebäude-Herstellungsk...