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Kurz notiert
Das MoMiG kommt
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Schwerpunkte der GmbH-Reform sind:
Flexibilisierung und Deregulierung bei Gründungen
Bekämpfung der Missbrauchsgefahr bei der GmbH
Bessere Kontrolle und Erreichbarkeit bei Krise und Insolvenz
Das Gesetz hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren. Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich.
Referentenentwurf für Steuerbürokratieabbaugesetz vorgelegt
Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratis...