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StBMag Nr. 7 vom Seite 40

Ein neuer Stern am Himmel: Der Syndikus-Steuerberater

Was dem Rechtsanwalt erlaubt ist, darf nun auch der Steuerberater: Als Angestellter seinen Titel behalten. Praktische Tipps zum neuen Syndikus

Michael Brühl

Die Theorie ist einfach: Im Angestelltenverhältnis können Steuerberater künftig als Syndikus weiter in der Beratung tätig sein. Praktisch gibt es einige Einschränkungen – und vor allem auch Regelungsbedarf abseits des Berufsrechts.

Was Juristen seit vielen Jahren erlaubt ist, nämlich als Rechtsanwalt bei einem gewerblichen Unternehmen angestellt zu sein und dennoch eine Zulassung als Rechtsanwalt haben zu können, war Steuerberatern bislang verwehrt. Eine Angestelltentätigkeit in einem Unternehmen, das keine Steuerberatungs-Kanzlei oder -Gesellschaft war, führte daher stets dazu, dass der Steuerberater-Titel aufgegeben werden musste bzw. von vornherein nicht erworben werden durfte. Der zumeist mit großer Mühe erworbene Steuerberatertitel durfte somit nicht geführt werden. Diese Einschränkung ist seit Inkrafttreten des 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes am passé. Die Kombination aus angestellter Tätigkeit in einem beliebigen Unternehmen bei gleichzeitiger Zulassung als Steuerberater ist nun gemäß § 58 Nr. 5a StBerG unter bestimmten Bedingungen auch Steuerberatern gestattet. Nachfolgend stellt das Steuerberater Magazin die wesentlichen Voraussetzunge...