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Italien | höhere Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen
Anfang April 2008 hat das italienische Finanzministerium die Regelungen zur Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen veröffentlicht. Im Gegensatz zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 33 % auf 27,5 % zum 1.1.2008 werden Dividenden und Veräußerungsgewinne bei der Einkommensteuer der Anteilseigner nun höher besteuert. Sofern es sich um qualifizierte Beteiligungen handelt (mehr als 2 % der Stimmrechte oder mehr als 5 % des Kapitals bei börsennotierten Gesellschaften und mehr als 20 % der Stimmrechte oder mehr als 25 % des Kapitals bei nicht börsenotierten Gesellschaften), sinkt der steuerfreie Anteil von 60 % auf 50,28 % und der steuerpflichtige Anteil steigt von 40 % auf 49,72 %. Die Regelung gilt für Dividenden, die auf in 2008 erzielten Gewinnen beruhen und für Veräußerun...