Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einer Tankstelle
Leitsatz
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn eine organische Zusammenfassung von Sachen und Rechten übertragen wird,
die dem Erwerber die Fortführung des Unternehmens oder des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Teils ohne
großen finanziellen Aufwand ermöglicht. Wesentlich ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes
bilden, um die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen und der Übernehmer diese Tätigkeit ausübt.
Bei der Veräußerung einer Tankstelle liegt auch dann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn Tanksäulen, Waschanlage,
der Liefervertrag mit dem Mineralölhändler ein Kundenstamm und ein Warenlager nicht mit übertragen werden.
Fundstelle(n): AAAAC-83043
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 23.01.2008 - 6 V 595/07
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