Zugang eines Einkommensteuerbescheids außerhalb des Dreitageszeitraums
Leitsatz
1. Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern behauptet er lediglich, es nicht
innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, so hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen
zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen. Er muss Tatsachen vortragen, die den Schluss zulassen,
dass ein anderer Geschehensablauf als der typische –Zugang binnen dreier Tage nach Aufgabe zur Post– ernstlich in Betracht
zu ziehen ist.
2. Die Empfangsvollmacht auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Einkommensteuerbescheid
des jeweiligen Veranlagungszeitraums.
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