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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 1104/07 EFG 2008 S. 1289 Nr. 16

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Abgrenzung zwischen Dienstreise und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Leitsatz

  1. Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer mehrere ortsfeste Betriebsstätten seines Arbeitgebers ständig und regelmäßig aufsucht.

  2. Wird ein Arbeitnehmer als Personalreserve in verschiedenen Kindergärten eingesetzt, liegen jeweils Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1289 Nr. 16
EAAAC-83007

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 27.03.2008 - 1 K 1104/07

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