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BFH 20.06.2001 VI R 224/98

Einkommensteuer; | Anspruchsvoraussetzung für Kindergeld bei noch nicht endgültig vollzogener Haushaltsaufnahme (§ 64 Abs. 2 EStG)

Bei dem Wechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen kann das Kind auch dann in den neuen Haushalt aufgenommen sein (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG), wenn der Wechsel zwar noch nicht endgültig ist, das Kind aber für einen längeren Zeitraum von dem aufnehmenden Elternteil betreut und unterhalten wird (). Ein Kind gehört dann zum Haushalt eines Elternteils, wenn es dort wohnt, versorgt und betreut wird, so dass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet. Formale Gesichtspunkte, z. B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden. Ein Obhutverhältnis in dem geschilderten Sinne besteht allerdings dann nicht, wenn sich das Kind nur für ...

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