Besteuerung eines unechten Wohnmobils nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO
Leitsatz
Die Besteuerung von Wohnmobilen durch das KraftStG n.F. ab ist verfassungsgemäß.
In der Neuregelung liegt keine unzulässige Rückwirkung, weil die Sonderregelung für Wohnmobile gegenüber der nach Wegfall
des § 23 Abs. 6a StVZO entstandenen Rechtslage keine Verschlechterung darstellt, da die nunmehr grds. nach Gewicht und Schadstoffklassen
zu bemessene Kfz-Steuer für „echte” Wohnmobile gegenüber der für Pkw geltenden Hubraum-Besteuerung regelmäßig zu einer niedrigeren
Kfz-Steuer führt.
Die Einstufung eines ehemals als Wohnmobil besteuerten Fahrzeugs, das den Anforderungen an ein Wohnmobil neuen Rechts (§ 2
Abs. 2b KraftStG) nicht entspricht, als Pkw, ist nach Wegfall des § 23 Abs. 6a KraftStG nicht ernstlich zweifelhaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1155 Nr. 14 KAAAC-83005
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 30.01.2008 - 14 V 391/07
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