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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 14 V 391/07 EFG 2008 S. 1155 Nr. 14

Gesetze: KraftStG § 23 Abs. 6a, KraftStG § 2 Abs. 2b, KraftStG § 8 Nr. 2

Besteuerung eines unechten Wohnmobils nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

Leitsatz

  1. Die Besteuerung von Wohnmobilen durch das KraftStG n.F. ab ist verfassungsgemäß.

  2. In der Neuregelung liegt keine unzulässige Rückwirkung, weil die Sonderregelung für Wohnmobile gegenüber der nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO entstandenen Rechtslage keine Verschlechterung darstellt, da die nunmehr grds. nach Gewicht und Schadstoffklassen zu bemessene Kfz-Steuer für „echte” Wohnmobile gegenüber der für Pkw geltenden Hubraum-Besteuerung regelmäßig zu einer niedrigeren Kfz-Steuer führt.

  3. Die Einstufung eines ehemals als Wohnmobil besteuerten Fahrzeugs, das den Anforderungen an ein Wohnmobil neuen Rechts (§ 2 Abs. 2b KraftStG) nicht entspricht, als Pkw, ist nach Wegfall des § 23 Abs. 6a KraftStG nicht ernstlich zweifelhaft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1155 Nr. 14
KAAAC-83005

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 30.01.2008 - 14 V 391/07

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