Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Wohnmobilen durch das KraftStG n.F. ab dem
Leitsatz
Die Besteuerung von Wohnmobilen durch das KraftStG n.F. ab ist verfassungsgemäß.
In der Neuregelung liegt keine unzulässige Rückwirkung, weil die Sonderregelung für Wohnmobile gegenüber der nach Wegfall
des § 23 Abs. 6a StVZO entstandenen Rechtslage keine Verschlechterung darstellt, da die nunmehr grundsätzlich nach Gewicht
und Schadstoffklassen zu bemessene Kfz-Steuer für „echte” Wohnmobile gegenüber der für Pkw geltenden Hubraum-Besteuerung regelmäßig
zu einer niedrigeren Kfz-Steuer führt.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1401 Nr. 22 QAAAC-83003
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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 06.02.2008 - 14 V 273/07
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