Teilzeitbeschäftigung während Promotionsvorbereitungen - Annahme von Kürzungsmonaten
Leitsatz
Nach der Gesetzessystematik sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes für ein volljähriges Kind (Begünstigungstatbestand
nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG und Überschreiten des Jahresgrenzbetrages) in zwei Schritten unabhängig voneinander zu prüfen.
Erst wenn feststeht, ob und ggf. für welchen Zeitraum ein Begünstigungstatbestand gegeben ist, kommt es darauf an, ob die
auf diesen Zeitraum entfallenden Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag übersteigen.
Promotionsvorbereitungen gehören zur Berufsausbildung des Kindes.
Unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes führt eine Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit während des
Begünstigungszeitraums nicht zur Annahme von Kürzungsmonaten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1130 Nr. 14 EStB 2008 S. 373 Nr. 10 UAAAC-82997
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.01.2008 - 12 K 69/06
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