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FG Baden-Württemberg 26.03.2008 2 K 110/07, NWB direkt 27/2008 S. 6

Differenzkindergeld bei schweizerischen Familienleistungen

Der deutsche Kindergeldanspruch der nicht erwerbstätigen Mutter ruht auch dann bis zur Höhe der Familienleistung, die dem erwerbstätigen Vater in der Schweiz zusteht, wenn das Kind ausschließlich unter der Obhut der Mutter lebt. Das europäische Recht geht der innerstaatlichen Regelung, nach der bei gleichzeitiger Berechtigung von Vater und Mutter nach dem Obhutsprinzip der Mutter das Kindergeld zustehen würde, vor. Der deutschen Familienkasse steht nach Art. 75 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1408/71 das Antragsrecht auf Abzweigung der ausländischen Familienleistungen zu, die für in Deutschland lebende Kinder gezahlt werden. Bei der Klärung der Frage, ob der Anspruch auf deutsches Kindergeld aufgrund Schweizer Familienleistungen ruht, kommt dem Kläger hinsichtlich des aufzuklärenden Auslandssachverhal...

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