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Editorial
EuGH zwingt zum Handeln
Die geltende Regelung von Steuervorteilen für Privatschulkosten ist europarechtswidrig. Dies hatte der EuGH in zwei Entscheidungen im vergangenen Jahr festgestellt und den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 soll die geltende Regelung nun geändert und europarechtskonform ausgestaltet werden. Hermann erläutert, wie die Neuregelung im Einzelnen aussieht. Mehr auf Seite 6.
Steuerfreie Spenden auch für Wählervereinigungen
Bisher wurde das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz hinsichtlich Zuwendungen an politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen und deren Dachverbände unterschiedlich ausgelegt. Während Spenden an politische Parteien nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG von der Belastung mit Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer grundsätzlich befreit sind, partizipieren kommunale Wählervereinigungen von dieser Befreiung bisher nicht, da sie keine Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sind. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Finanzlage kommunaler Wählervereinigungen und ihrer Dachverbände gestärkt. Gregier zeigt, dass die geltende Regelung das Recht auf Chancengleichheit verletzt. Mehr auf Seite 10.
Beste Grüße
Sixten Abeling