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OLG Zweibrücken 13.11.2007 3 W 198/07, NWB 27/2008 S. 217

Erbrecht | Keine Ausschlagung aufgrund einer Vorsorge-Vollmacht

Das Recht zur Ausschlagung ist zwar vererblich; es ist als unselbständiges, an die Erbenstellung gebundenes Gestaltungsrecht aber nicht rechtskräftig übertragbar. Deshalb kann seine Ausübung nicht einem Dritten überlassen werden. Das Ausschlagungsrecht kann auch nicht auf der Grundlage einer privatrechtlich erteilten Vollmacht für den Vollmachtgeber ausgeübt werden (OLG Zweibrücken, Beschluss v. - 3 W 198/07, ZEV 2008 S. 194).

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