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Umsatzsteuer | Voraussetzungen für umsatzsteuerrechtliche Organschaft
Das NWB XAAAC-82782 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Im Rahmen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft kann von der finanziellen Eingliederung weder auf die organisatorische noch auf die wirtschaftliche Eingliederung geschlossen werden. (2) Der aktienrechtlichen Abhängigkeitsvermutung aus § 17 AktG kommt keine Bedeutung im Hinblick auf die organisatorische Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zu. (3) Die organisatorische Eingliederung setzt in aller Regel die personelle Verflechtung der Geschäftsführungen des Organträgers und der Organgesellschaft voraus. – Anmerkung: Die von der Klägerin (einer GmbH) geltend gemachte umsatzsteuerrechtliche Organschaft ist daran gescheitert, dass sie andere Geschäftsführer hatte als die Organträgerin (ebenf...