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Gewerbesteuer | Behandlung von Erbbauzinsen
In dem (BStBl 2007 II S. 654) blieb die Frage ungeklärt, wie die Erbbauzinsen behandelt werden müssen, sofern ein Erbbaurecht an einem bereits bebauten Grundstück bestellt wird. Hierzu nimmt die NWB WAAAC-82739 Stellung. Wird für die Bestellung eines Erbbaurechts an einem bebauten Grundstück ein Gesamt-Erbbauzins vereinbart, muss dieser grds. auf die Überlassung des Grund und Bodens, des Gebäudes und ggf. der Betriebsvorrichtungen aufgeteilt werden. Eine Aufteilung erfolgt immer, wenn dem Erbbauberechtigten wirtschaftliches Eigentum an dem Gebäude bzw. den Betriebsvorrichtungen eingeräumt wurde und dieser darüber wie ein Eigentümer verfügen kann. Die Aufteilung kann durch den Bausachverständigen vorgenommen werden. Wird ...