Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge nach Beendigung eines Pachtvertrages
Leitsatz
Wird ein Pachtvertrag über eine Milchreferenzmenge im Sinne des § 12 Abs. 1 MilchAbgV beendet und werden dabei - im Hinblick
auf § 12 Abs. 2 MilchAbgV - 33 % der an der Verpächter übergehenden Milchreferenzmenge zu Gunsten der Landesreserve eingezogen
und im Folgenden die verbleibende Referenzmenge über die Verkaufsstelle für Milchquoten veräußert, so ist zunächst der auf
die eingezogene Milchreferenzmenge entfallende Buchwert(anteil) auszubuchen. Dies hat bei einem von pauschal bewertetem Grund
und Boden abgespaltenen Buchwert für das Milchlieferrecht in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 6 EStG erfolgsneutral
zu erfolgen. Sodann ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns der auf die veräußerte Milchreferenzmenge (anteilig) entfallende
Buchwert dem Veräußerungserlös gegenüber zu stellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1715 Nr. 11 NAAAC-82609
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 07.05.2008 - 5 K 237/06
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