Erfolgswirksame Bilanzberichtigung des Buchwertansatzes des Grund und Bodens im ersten offenen Wirtschaftsjahr bei Veräußerung
von Milchlieferrechten
Leitsatz
Sind Milchlieferrechte ohne Berücksichtigung eines entsprechenden Buchwertes veräußert und die entsprechenden ESt-Bescheide
bestandskräftig geworden, sind lediglich die noch vorhandenen Milchlieferrechte vom Grund und Boden abzuspalten und mit dem
verbleibenden Buchwert in der ersten "offenen" Schlussbilanz anzusetzen. Eine gewinnmindernde Änderung des Bilanzansatzes
"Grund und Boden" kommt nicht in Betracht (gegen , EFG 2007,1315)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2008 S. 1614 Nr. 30 EFG 2008 S. 1689 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2009 S. 507 TAAAC-82607
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 07.05.2008 - 5 K 172/05
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