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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 1946/08 EFG 2008 S. 1310 Nr. 16

Gesetze: FGO § 40 Abs. 1, FGO § 40 Abs. 2, FGO § 100 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 135 Abs. 1, AO § 155 Abs. 2, AO § 157 Abs. 2

Keine Beschwer bei Nullbescheid auch bei Abweichung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen von den Angaben des Steuerpflichtigen bei einer eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

Die Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid, der auf 0 Euro lautet (Nullbescheid), ist mangels Beschwer auch dann unzulässig, wenn die vom Finanzamt geschätzten, Besteuerungsgrundlagen von den Angaben des Steuerpflichtigen in einer eidesstattlichen Versicherung abweichen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1310 Nr. 16
YAAAC-82598

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.05.2008 - 8 K 1946/08

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