Keine Beschwer bei Nullbescheid auch bei Abweichung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen von den Angaben des Steuerpflichtigen
bei einer eidesstattlichen Versicherung
Leitsatz
Die Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid, der auf 0 Euro lautet (Nullbescheid), ist mangels Beschwer auch
dann unzulässig, wenn die vom Finanzamt geschätzten, Besteuerungsgrundlagen von den Angaben des Steuerpflichtigen in einer
eidesstattlichen Versicherung abweichen.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1310 Nr. 16 YAAAC-82598
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.05.2008 - 8 K 1946/08
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.