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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 146/04 EFG 2008 S. 1206 Nr. 15

Gesetze: AO § 42, AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AO § 174, EStG § 11 Abs. 1 S. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1

Gestaltungsmissbrauch bei inkongruenter Gewinnausschüttung

Kein Zurechung nicht zugeflossener Erträge

Leitsatz

§ 42 Satz 2 AO ermöglicht lediglich, eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende missbräuchliche Gewinnausschüttung zu neutralisieren, nicht jedoch, nicht zugeflossene Kapitalerträge dem Gesellschafter, der der abweichenden Gewinnausschüttung zu seinen Lasten zugestimmt hat, zuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStZ 2008 S. 466 Nr. 14
EFG 2008 S. 1206 Nr. 15
EStB 2008 S. 372 Nr. 10
EAAAC-82596

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.05.2008 - 13 K 146/04

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