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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 146/04 EFG 2008 S. 1206 Nr. 15

Gesetze: AO § 42, AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AO § 174, EStG § 11 Abs. 1 S. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1

Gestaltungsmissbrauch bei inkongruenter Gewinnausschüttung

Kein Zurechung nicht zugeflossener Erträge

Leitsatz

§ 42 Satz 2 AO ermöglicht lediglich, eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende missbräuchliche Gewinnausschüttung zu neutralisieren, nicht jedoch, nicht zugeflossene Kapitalerträge dem Gesellschafter, der der abweichenden Gewinnausschüttung zu seinen Lasten zugestimmt hat, zuzurechnen.

Fundstelle(n):
DStZ 2008 S. 466 Nr. 14
EFG 2008 S. 1206 Nr. 15
EStB 2008 S. 372 Nr. 10
EAAAC-82596

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.05.2008 - 13 K 146/04

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