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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 V 1039/08

Gesetze: AO § 367 Abs. 2 S. 2

Anforderungen an einen Verböserungshinweis

Leitsatz

Ein Verböserungshinweis wird den Erfordernissen des § 367 Abs. 2 AO nur gerecht, wenn er gegenüber dem Einspruchsführer erfolgt. Ein im Rahmen einer Untätigkeitsklage an das Gericht ergangener Hinweis genügt den Erfordernissen auch dann nicht, wenn das Gericht dem Einspruchsführer den Schriftsatz zur Stellungnahme zugeleitet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2008 S. 2413
WAAAC-82590

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG des Saarlandes, Beschluss v. 19.03.2008 - 2 V 1039/08

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