Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter beim Verschweigen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater und unrichtigen
Angaben hinsichtlich Vermögensverfalls und Tätigkeit
Streitwert des Verfahrens wegen Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter
Leitsatz
1. Beruht die Bestellung zum Steuerbevollmächtigten auf im Wesentlichen unrichtigen und unvollständigen Angaben, weil der
nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fortbestehende Vermögensverfall ebenso wie das Bestehen der Steuerberaterprüfung,
der Widerruf der Bestellung zum Steuerberater und die frühere Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer verschwiegen und unzutreffende
Angaben über die im Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Tätigkeit gemacht werden, ist die Bestellung gem. § 46 Abs. 1 StBerG
zurückzunehmen.
2. Die Widerrufsgründe für die Zulassung als Steuerberater sind bei einer erstmaligen Bestellung als Steuerbevollmächtigter
mit aufzuführen bzw. ist darzulegen, dass diese Widerrufsgründe nicht mehr bestehen.
3. Der Gegenstandswert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater ist pauschalierend mit 50.000 Euro anzusetzen. Wegen
der Ähnlichkeit der Tätigkeit eines Steuerberaters und eines Steuerbevollmächtigten wird der Streitwert wegen Widerruf der
Bestellung eines Steuerbevollmächtigten ebenfalls mit 50.000 Euro festgesetzt.
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