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Private Altersvorsorge – Kein Pfändungsschutz für Selbständige
Im Falle einer Insolvenz genießen private Versicherungs- und Vorsorgeprodukte von Freiberuflern und Selbständigen keinen Pfändungsschutz. Das gilt auch für die Rürup-Rente; insolvenzsicher ist nur die gesetzliche Rente. Dies hat der NWB BAAAC-66089 entschieden. Die Richter sind der Auffassung, dass Selbständige und Freiberufler aufgrund ihrer höheren Erwerbschancen weniger schutzbedürftig sind als Angestellte.