Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verkauf eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist ein privates Veräußerungsgeschäft
Der Kauf und die Veräußerung eines gebrauchten PKW durch eine Privatperson innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist steuerbar, da ein PKW ein „anderes Wirtschaftsgut” i. S. dieser Vorschrift ist. Ein Verlust aus einem solchen Verkauf ist mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Wertpapieren oder Grundstücken) verrechenbar. Dies hat der BFH mit festgestellt.
I. Sachverhalt
Der Stpfl. erwarb am ein gebrauchtes BMW-Cabrio für 58.500 DM und verkaufte es am für 53.800 DM. Den Verlust i. H. von 4.700 DM erklärte er als Verlust aus der Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter in seiner Einkommensteuererklärung. Das FA lehnte aber – ebenso wie das – die gesonderte Feststellung dieses Verlustes ab. Der übereinstimmenden Ansicht von FA und FG zufolge stellt das BMW-Cabrio kein „anderes Wirtschaftsgut” i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Demnach fallen unter diesen Begriff keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs, bei denen Wertsteigerungen von vornherein ausgeschlossen sind. Diese Auffassung hat der BFH nun zugunsten des Steuerzahlers korrigiert (vgl. hi...